Harkortstraße: Bebauungsplan liegt erneut aus

11.06.2010

Ausschluss von Einzelhandel jetzt genauer gefasst / Offenlegung bis 14. Juli

Münster (SMS) In den beiden Gewerbegebieten in Mecklenbeck nördlich und südlich der Weseler Straße im Bereich der Straßen An der Hansalinie / Harkortstraße soll der Einzelhandel künftig weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz und dürfen in begrenztem Umfang erweitern. Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept für Münster.

Die Entwürfe der beiden Bebauungsplanänderungen haben bereits öffentlich ausgelegen. Der Bebauungsplan südlich der Weseler Straße / Harkortstraße liegt jetzt erneut öffentlich aus, weil die Aussagen zum Ausschluss von Einzelhandel inhaltlich präzisiert werden mussten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Plan vom 14. Juni bis zum 14. Juli im Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, einsehen. Während der Offenlegung haben sie dort auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zu der Änderung abzugeben. Eingesehen werden kann der Plan außerdem in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung.

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