Landtagswahl: Wahlhilfepakete für blinde Wähler
23.04.2010
(SMS) Die so genannten Wahlhilfepakete für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler zur Landtagswahl am 9. Mai sind fertig gestellt. Die Mitglieder der Bezirksgruppen und Vereine im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband erhalten sie automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch anfordern: über die bundesweite Hotline 01805/666 456 (0,14 Euro aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle (0231/557 59 00).
"So können auch blinde und sehbehinderte Wähler ihr Wahlrecht eigenständig wahrnehmen", erläutert der Leiter des Wahlamtes, Alois Weihermann. Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton, sowie je eine Anleitung zu deren Nutzung in Großdruck und in Punktschrift. Eine CD bietet die Anleitung in akustischer Form.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen oder Kandidaten und welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.
"Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können“, rät Weihermann.
Auch das Interesse an der Briefwahl ist weiterhin sehr hoch. Es wurden in Münster bereits 27 000 Wahlscheine für die Briefwahl ausgestellt. Mehr als 7000 Wahlscheine wurden über das Internet beantragt. Rund 7600 Besucher waren bisher im Hauptwahlbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens.
"So können auch blinde und sehbehinderte Wähler ihr Wahlrecht eigenständig wahrnehmen", erläutert der Leiter des Wahlamtes, Alois Weihermann. Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton, sowie je eine Anleitung zu deren Nutzung in Großdruck und in Punktschrift. Eine CD bietet die Anleitung in akustischer Form.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen oder Kandidaten und welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.
"Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können“, rät Weihermann.
Auch das Interesse an der Briefwahl ist weiterhin sehr hoch. Es wurden in Münster bereits 27 000 Wahlscheine für die Briefwahl ausgestellt. Mehr als 7000 Wahlscheine wurden über das Internet beantragt. Rund 7600 Besucher waren bisher im Hauptwahlbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens.