Auch Elterngeld gehört zum versteuernden Einkommen
04.02.2010
(SMS) Viele Münsteranerinnen und Münsteraner haben sich für den Anfang des Jahres vorgenommen, ihre Steuererklärung zu machen. Junge Eltern benötigen für das Finanzamt auch eine Bescheinigung der Elterngeldstelle über die Dauer und Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr bezogenen Leistungen. Denn, auch das Elterngeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt und wird bei der Berechnung der Steuern mit berücksichtigt.
In den nächsten Tagen erhalten alle Eltern diese Bescheinigung vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit den Angaben über die Höhe des Elterngeldes, das sie im Kalenderjahr 2009 erhalten haben. Die Bescheinigung wird in diesem Jahr zum letzten Mal in Papierform versandt. Ab dem nächsten Jahr geht eine elektronische Mitteilung direkt an das Finanzamt.
Für die "Jahressumme 2009" des Elterngeldes in der Bescheinigung gilt: Es werden alle Zahlungen des Jahres 2009 aufgeführt, die bis zum 10. Januar 2010 von der Elterngeldstelle angewiesen worden sind. Zusätzlich auch die Zahlung zum 1. Januar 2010.
Wer Elterngeld über einen Jahreswechsel bezieht, der findet in der Bescheinigung nur die Zahlungen bis zum Ende des Lebensmonates des Kindes ausgestellt (Beispiel: Geburt des Kindes am 20.10.2009, Elterngeld wird bezogen vom 20.10.2009 bis 19.10.2010. Bescheinigt werden für das Kalenderjahr 2009 die Zeit vom 20.10.2009 bis 19.1.2010 und – allerdings erst Anfang 2011 - für das Kalenderjahr 2010 die Zeit vom 20.1.2010 bis 19.10.2010).
Informationen rund um das Elterngeld finden sich auf den Seiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtnetz: www.muenster.de/stadt/jugendamt/elterngeld.html. Falls Fragen zur Bescheinigung des Elterngeldes auftauchen, hilft die Elterngeldstelle gern weiter: Telefon 4 92-28 91-94.
In den nächsten Tagen erhalten alle Eltern diese Bescheinigung vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit den Angaben über die Höhe des Elterngeldes, das sie im Kalenderjahr 2009 erhalten haben. Die Bescheinigung wird in diesem Jahr zum letzten Mal in Papierform versandt. Ab dem nächsten Jahr geht eine elektronische Mitteilung direkt an das Finanzamt.
Für die "Jahressumme 2009" des Elterngeldes in der Bescheinigung gilt: Es werden alle Zahlungen des Jahres 2009 aufgeführt, die bis zum 10. Januar 2010 von der Elterngeldstelle angewiesen worden sind. Zusätzlich auch die Zahlung zum 1. Januar 2010.
Wer Elterngeld über einen Jahreswechsel bezieht, der findet in der Bescheinigung nur die Zahlungen bis zum Ende des Lebensmonates des Kindes ausgestellt (Beispiel: Geburt des Kindes am 20.10.2009, Elterngeld wird bezogen vom 20.10.2009 bis 19.10.2010. Bescheinigt werden für das Kalenderjahr 2009 die Zeit vom 20.10.2009 bis 19.1.2010 und – allerdings erst Anfang 2011 - für das Kalenderjahr 2010 die Zeit vom 20.1.2010 bis 19.10.2010).
Informationen rund um das Elterngeld finden sich auf den Seiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtnetz: www.muenster.de/stadt/jugendamt/elterngeld.html. Falls Fragen zur Bescheinigung des Elterngeldes auftauchen, hilft die Elterngeldstelle gern weiter: Telefon 4 92-28 91-94.