Gebührenkalkulation der AWM rechtskonform

11.01.2010

Bezirksregierung weist Beschwerde zurück / AWM haben in allen Punkten rechtskonform gehandelt

Münster (SMS) Die Bezirksregierung hat die im vergangenen Jahr erhobenen Vorwürfe eines Bürgers gegen die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) zurückgewiesen. Sie stellt in einem ausführlichen Schreiben an den Beschwerdeführer, das auch umfangreiche betriebswirtschaftliche Erläuterungen zu dem komplexen Sachverhalt enthält, klar: Die AWM haben sowohl im Umgang mit Gebührenüberschüssen als auch bei der Verwendung von Zinsen und Gewinnen aus Nebengeschäften sowie mit der aktuellen Gebührenerhöhung rechtskonform gehandelt.

Stadtkämmerin Helga Bickeböller sieht sowohl die Arbeit der AWM als auch die vom Rat der Stadt Münster beschlossene Gebührenkalkulation bestätigt. Kurz vor dem Versand der Gebührenbescheide 2010 liegt damit eine klare Stellungnahme der Bezirksregierung vor. "Das Schreiben der Bezirksregierung bestätigt die rechtskonforme Arbeit der Abfallwirtschaftsbetriebe und ihres Werksausschusses", so Bickeböller.

Im Kern warf der Beschwerdeführer der Stadt Münster und den AWM vor, Gebührenüberschüsse in unzulässiger Weise für den städtischen Haushalt zu nutzen. Dem widersprach die Bezirksregierung klar und deutlich und bezog sich in ihrer Erwiderung im Wesentlichen auf die für die AWM maßgebliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster. "Zu keiner Zeit ist der Gebührenzahler unzulässig belastet worden", betont Helga Bickeböller. "Vielmehr hat das bisher praktizierte Verfahren, wonach zum Beispiel keine kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen in die Gebührenkalkulation eingestellt worden sind und Erlöse aus Drittgeschäften dem Gebührenzahler zugute gekommen sind, über viele Jahre zu einer erheblichen Entlastung des Gebührenzahlers geführt."

Die Bezirksregierung empfahl daher den AWM, insbesondere angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Stadt Münster, weitere rechtlich zulässige Wege zur Abführung an die Stadt Münster zu nutzen und so den städtischen Haushalt zu stützen. Dies sei zum Beispiel durch die Einstellung von kalkulatorischen Zinsen in die Gebührenkalkulation möglich, ein Vorschlag, den die AWM bereits in der Gebührenkalkulation 2010 aufgegriffen haben. Zum anderen, so die Bezirksregierung, könnten die AWM sonstige Überschüsse, zum Beispiel aus Nebengeschäften, die derzeit dem Gebührenzahler ebenfalls ohne rechtliche Verpflichtung zugute kommen, dem Eigenkapital der AWM oder der Stadt zur Stärkung des allgemeinen Haushalts zuführen.

Werkleiter Patrick Hasenkamp sieht die Arbeit der AWM bestätigt: "Ich hoffe, dass damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die AWM weiterhin gestärkt wird".

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