Ordnungsamt zieht positive Prozessbilanz für 2009
06.01.2010
Münster (SMS) Auch im dritten Jahr seines Bestehens "bescherte" das Bürokratieabbaugesetz II dem städtischen Ordnungsamt steigende Prozesszahlen. Mit 95 neuen Prozessen im Jahr 2009 registrierte das Ordnungsamt nochmals 19 Fälle mehr wie im Jahr zuvor.
"Das liegt ganz klar am Wegfall des Widerspruchsverfahrens", sagt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. Fühlte sich eine Bürgerin oder ein Bürger früher ungerecht behandelt, konnte sie oder er die Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Maßnahme des Ordnungsamtes per Widerspruch nochmals verwaltungsintern überprüfen lassen. Seit November 2007, seitdem das zweite Bürokratieabbaugesetz gilt, bleibt nur der sofortige Weg zum Verwaltungsgericht, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel viel Geld", gibt Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir Zweifel oder Irrtümer dann noch ausräumen."
Für das Ordnungsamt ist die Prozessstatistik in erster Linie ein Mittel zur Qualitätskontrolle. 81 von 85 Prozessen, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht abgeschlossen wurden, endeten zugunsten der Stadt; in drei Fällen kam es zu einer einvernehmlichen Lösung und nur in einem Fall unterlag das Amt. "Das heißt nichts anderes, als dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf die Rechtmäßigkeit unseres Handelns verlassen können", findet Schulze-Werner.
Führerschein- und Fahrtenbuchangelegenheiten bildeten laut Statistik mit 75 Prozent den größten Batzen bei den Gerichtsverfahren gegen das Ordnungsamt. Das zweite größere Kontingent betraf das Gewerberecht: Hier konnten langwierige Verfahren im Bereich des illegalen Glücksspiels erfolgreich abgeschlossen werden.
"Das liegt ganz klar am Wegfall des Widerspruchsverfahrens", sagt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. Fühlte sich eine Bürgerin oder ein Bürger früher ungerecht behandelt, konnte sie oder er die Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Maßnahme des Ordnungsamtes per Widerspruch nochmals verwaltungsintern überprüfen lassen. Seit November 2007, seitdem das zweite Bürokratieabbaugesetz gilt, bleibt nur der sofortige Weg zum Verwaltungsgericht, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel viel Geld", gibt Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir Zweifel oder Irrtümer dann noch ausräumen."
Für das Ordnungsamt ist die Prozessstatistik in erster Linie ein Mittel zur Qualitätskontrolle. 81 von 85 Prozessen, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht abgeschlossen wurden, endeten zugunsten der Stadt; in drei Fällen kam es zu einer einvernehmlichen Lösung und nur in einem Fall unterlag das Amt. "Das heißt nichts anderes, als dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf die Rechtmäßigkeit unseres Handelns verlassen können", findet Schulze-Werner.
Führerschein- und Fahrtenbuchangelegenheiten bildeten laut Statistik mit 75 Prozent den größten Batzen bei den Gerichtsverfahren gegen das Ordnungsamt. Das zweite größere Kontingent betraf das Gewerberecht: Hier konnten langwierige Verfahren im Bereich des illegalen Glücksspiels erfolgreich abgeschlossen werden.