Münsters erster Integrationsrat wird am 7. Februar gewählt
06.01.2010
(SMS) Am 7. Februar steht Münsters erster Integrationsrat zur Wahl. Er wird der Nachfolger des bisherigen Ausländerbeirates. Wer für den Integrationsrat kandidieren möchte, muss dafür vorgeschlagen werden. Wichtig: Die Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar, 15 Uhr, im Wahlamt im Stadthaus 1 vorliegen. Die entsprechenden Formulare gibt es dort; für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 4 92-33 56 zur Verfügung.
Dem Integrationsrat gehören insgesamt 27 Mitglieder an. 18 Mitglieder werden am 7. Februar durch die wahlberechtigten Ausländer gewählt, neun Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster entsandt.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner von Münster, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch Deutsche, die in den letzten fünf Jahren zum Beispiel durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, können auf Antrag zur Wahl zugelassen werden. Dieser Antrag muss aber bis zum 26. Januar beim Wahlamt vorliegen. Wer sich in den Integrationsrat wählen lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate in Münster wohnen.
Alle gut 16 000 Wahlberechtigte erhalten Mitte Januar eine Wahlbenachrichtigung. Sie können in neun Wahllokalen, verteilt über das ganze Stadtgebiet, ihre Stimmen abgeben. Erstmals besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Ab 25. Januar können die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 auch persönlich beantragt werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, direkt zu wählen.
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Wenn diese von besonderer Bedeutung für die ausländischen Mitbürger sind, ist der Integrationsrat vor der Beratung in Fachausschüssen oder Bezirksvertretungen anzuhören.
Dem Integrationsrat gehören insgesamt 27 Mitglieder an. 18 Mitglieder werden am 7. Februar durch die wahlberechtigten Ausländer gewählt, neun Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster entsandt.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner von Münster, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch Deutsche, die in den letzten fünf Jahren zum Beispiel durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, können auf Antrag zur Wahl zugelassen werden. Dieser Antrag muss aber bis zum 26. Januar beim Wahlamt vorliegen. Wer sich in den Integrationsrat wählen lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate in Münster wohnen.
Alle gut 16 000 Wahlberechtigte erhalten Mitte Januar eine Wahlbenachrichtigung. Sie können in neun Wahllokalen, verteilt über das ganze Stadtgebiet, ihre Stimmen abgeben. Erstmals besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Ab 25. Januar können die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 auch persönlich beantragt werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, direkt zu wählen.
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Wenn diese von besonderer Bedeutung für die ausländischen Mitbürger sind, ist der Integrationsrat vor der Beratung in Fachausschüssen oder Bezirksvertretungen anzuhören.