Feuchtbrache an der Warendorfer Straße unter Schutz

25.09.2009

Grundeigentümer können sich informieren / Biotopkarte liegt bis zum 23. Oktober aus

Münster (SMS) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat eine Feuchtbrache südlich der Warendorfer Straße als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Das Gebiet zwischen Mondstraße und Umgehungsstraße nördlich des Prozessionsweges gilt als bedeutender Lebensraum für seltene Pflanzen und ist als solcher nun kartiert und klar umrissen. Für die Grundeigner, auf deren Boden sich das Biotop befindet, hat das Konsequenzen: Sie dürfen nichts tun, was den Fortbestand des geschützten Bereichs gefährden würde. So bestimmt es das Landschaftsgesetz. Bis zum 23. Oktober liegt die Biotopkarte mit den dazugehörigen Daten öffentlich aus.

Die Grundeigner können während der Auslegungsfrist Stellung zu fachlichen Details der Unterschutzstellung nehmen, nicht jedoch zu wirtschaftlichen Überlegungen wie z.B. einem geplanten Bau auf der Fläche. Denn Bauen ist wie Entwässern, Aufschütten, Umbrechen oder Aufforsten tabu. Die Unterlagen liegen im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, sowie bei der Münster-Information im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Straße 9, aus. Wer Fragen hat, kann sich im Amt für Grünflächen und Umweltschutz an Dirk Dreier wenden, Tel. 4 92-67 27.

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