Bebauungsplan "Coermühle" liegt aus
19.08.2009
Münster (SMS) Der Bebauungsplan Nr. 210 soll den Standort Coermühle (Foto) für das produzierende Gewerbe und für das Handwerk sichern. Entsprechend den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster soll daher im Bereich des Bebauungsplanes Einzelhandel künftig generell ausgeschlossen werden. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Planentwurf bis zum 17. September im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen. Dort können sie auch Stellungnahmen abgeben oder zur Niederschrift erklären. Im Internet finden sich Informationen zur Planung unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.