Krankes Kind gehört nicht in die Kita

24.07.2009

Münster. (SMS) Zur Ferienhalbzeit öffnet manche Kindertagesstätte wieder ihre Türen. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster weist deshalb Eltern darauf hin, dass bei der Neuen Grippe die gleichen Regeln gelten wie bei allen Infektionskrankheiten. Hat das Kind Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder gar Fieber gehört es nicht in die Kita, sondern ins Bett und zum Arzt. Wer den Verdacht hat, dass das Kind an der Neuen Grippe erkrankt ist, - beispielsweise weil ein Familienmitglied sie bereits nachweislich hat, - sollte telefonisch einen Termin mit seinem Kinderarzt vereinbaren.

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