Heizkosten: Stadt erwartet höhere Ausgaben bei Hilfeempfängern
21.07.2009
Münster. (SMS) Kalt war es in diesem Winter, deshalb rechnen auch Sozialamt und Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) mit erhöhten Heizkostenabrechnungen - bei ihren Kunden. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, muss sich keine Sorgen machen: In der Regel werden auch diese höheren Heizkosten voll übernommen.
"Nur wenn in Ausnahmefällen extrem unwirtschaftlich geheizt wurde, prüfen wir eine Kürzung für die Zukunft", so Sozialamtsleiter Michael Willamowski. "Im Normalfall werden zunächst die monatlichen Abschläge übernommen, später kann dann die Jahresabrechnung vorgelegt werden."
Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von Anfang Juli dürfte keine Konsequenzen für die Münsteranerinnen und Münsteraner haben. Das Gericht hatte festgelegt, dass Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Voraussetzung ist aber, dass sachgerecht und wirtschaftlich geheizt wird. Stellt sich im Einzelfall heraus, dass dies nicht der Fall ist, müssen die Kosten auch nicht erstattet werden. Der sogenannte Heizspiegel ist dabei ein Indiz für den oberen Grenzwert. Die Praxis in Münster entspricht dieser Entscheidung.
"Die gestiegenen Energiekosten werden direkt auf unsere Ausgaben durchschlagen", sagt Willamowski. "Wichtig ist jedoch, dass uns die Abrechnungen sofort vorgelegt werden, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können."
"Nur wenn in Ausnahmefällen extrem unwirtschaftlich geheizt wurde, prüfen wir eine Kürzung für die Zukunft", so Sozialamtsleiter Michael Willamowski. "Im Normalfall werden zunächst die monatlichen Abschläge übernommen, später kann dann die Jahresabrechnung vorgelegt werden."
Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts von Anfang Juli dürfte keine Konsequenzen für die Münsteranerinnen und Münsteraner haben. Das Gericht hatte festgelegt, dass Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Voraussetzung ist aber, dass sachgerecht und wirtschaftlich geheizt wird. Stellt sich im Einzelfall heraus, dass dies nicht der Fall ist, müssen die Kosten auch nicht erstattet werden. Der sogenannte Heizspiegel ist dabei ein Indiz für den oberen Grenzwert. Die Praxis in Münster entspricht dieser Entscheidung.
"Die gestiegenen Energiekosten werden direkt auf unsere Ausgaben durchschlagen", sagt Willamowski. "Wichtig ist jedoch, dass uns die Abrechnungen sofort vorgelegt werden, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können."