Bürgerbeteiligung per Mausklick
05.06.2009
Münster (SMS) Münsters Bürgerinnen und Bürger mischen mit. Allein 160 "Anregungen und Beschwerden" an die Adresse von Rat und Bezirksvertretungen gehen durchschnittlich jedes Jahr bei der Stadt ein. Jetzt ist es noch einfacher, sich an die gewählte Vertretung im Rathaus und den Stadtbezirken zu wenden. Das Amt des Rates und des Oberbürgermeisters hat gemeinsam mit dem Presseamt ein Online-Formular ins Stadtnetz gestellt (www.muenster.de/stadt/kv). Darin kann man sein Anliegen schildern und bequem mit einem Mausklick an die garantiert richtige Stelle schicken.
"Anregungen und Beschwerden" an den Rat und die Bezirksvertretungen sind ein gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht. Die Gemeindeordnung (Paragraf 24) hält ausdrücklich fest, dass solche Eingaben von Bürgern oder auch von Bürgergruppen auf keinen Fall in irgendwelchen Schubladen verschwinden dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in jedem Fall einen Bescheid erhalten, was aus ihrem Anliegen geworden ist.
Thema kann alles sein, was in die Zuständigkeit der Kommune fällt. Sei es, dass ein Radweg gewünscht wird, eine Ampel aufgestellt werden soll, für ein soziales oder kulturelles Projekt Unterstützung eingefordert wird oder ein Spielplatz saniert werden soll. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass auch mal zur selben Angelegenheit exakt gegenteilige Wünsche geäußert werden.
Über alle Anregungen wird in den politischen Gremien informiert, dann werden die Eingaben von der Fachverwaltung inhaltlich bearbeitet, anschließend entscheidet je nach Zuständigkeit die Politik oder die Verwaltung. Auch dazu gibt die neue Seite mit dem Online-Formular Hinweise. Wer dann aber doch lieber beim "klassischen" Weg über die Briefpost bleiben will, findet hier ebenfalls ein Musterschreiben für formal korrekte Anregungen.
"Anregungen und Beschwerden" an den Rat und die Bezirksvertretungen sind ein gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht. Die Gemeindeordnung (Paragraf 24) hält ausdrücklich fest, dass solche Eingaben von Bürgern oder auch von Bürgergruppen auf keinen Fall in irgendwelchen Schubladen verschwinden dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in jedem Fall einen Bescheid erhalten, was aus ihrem Anliegen geworden ist.
Thema kann alles sein, was in die Zuständigkeit der Kommune fällt. Sei es, dass ein Radweg gewünscht wird, eine Ampel aufgestellt werden soll, für ein soziales oder kulturelles Projekt Unterstützung eingefordert wird oder ein Spielplatz saniert werden soll. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass auch mal zur selben Angelegenheit exakt gegenteilige Wünsche geäußert werden.
Über alle Anregungen wird in den politischen Gremien informiert, dann werden die Eingaben von der Fachverwaltung inhaltlich bearbeitet, anschließend entscheidet je nach Zuständigkeit die Politik oder die Verwaltung. Auch dazu gibt die neue Seite mit dem Online-Formular Hinweise. Wer dann aber doch lieber beim "klassischen" Weg über die Briefpost bleiben will, findet hier ebenfalls ein Musterschreiben für formal korrekte Anregungen.