Sentruper Höhe: Bebauungsplan wird geändert
21.04.2009
Münster (SMS) Der Bebauungsplan für das Wohngebiet Sentruper Höhe wird geändert. Das Erhaltungsgebot, das den Abriss und Neubau der Siedlungshäuser bislang verhinderte, entfällt zugunsten präziserer Bestimmungen. Die Ausnahmeregelungen zu Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken sind ebenfalls Vergangenheit. Im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, können Interessierte den neuen Bebauungsplanentwurf bis zum 14. Mai einsehen. Detaillierte Informationen gibt es überdies im Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung.
Wer zukünftig ein Haus zwischen Unikliniken und Sentruper Straße neu errichten oder umbauen will, ist an strenge Vorgaben gebunden, was beispielsweise die Materialien und Farben für Fassaden und Dächer oder die Traufhöhe angeht. Dennoch bleibt mit dem neuen Entwurf mehr Raum für individuelles Bauen. Ziel des neuen Bebauungsplans ist, den Charakter des Viertels als klares Zeugnis der münsterschen Baugeschichte zu erhalten.
Wer zukünftig ein Haus zwischen Unikliniken und Sentruper Straße neu errichten oder umbauen will, ist an strenge Vorgaben gebunden, was beispielsweise die Materialien und Farben für Fassaden und Dächer oder die Traufhöhe angeht. Dennoch bleibt mit dem neuen Entwurf mehr Raum für individuelles Bauen. Ziel des neuen Bebauungsplans ist, den Charakter des Viertels als klares Zeugnis der münsterschen Baugeschichte zu erhalten.