Münster wird Mitglied im "Bündnis gegen Depression"

15.04.2009

Gesundheitskonferenz startet Initiative zu Aufklärung, Information und Fortbildung / "Depressive Erkrankung kann jeden treffen"

Münster (SMS) Münster wird Mitglied im bundesweiten Bündnis gegen Depression. Für die Gesundheitskonferenz Münster schließt die Stadt dazu einen Kooperationsvertrag mit dem "Deutschen Bündnis gegen Depression e.V.".

Den Beitritt hatte ein Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz empfohlen, in dem alle psychiatrischen Kliniken, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die Psychiatriekoordination im Gesundheitsamt sowie Vertreterinnen von Betroffenen, Angehörigen, Beratungsstellen und Krankenkassen mitwirken. Die Mitgliedschaft gilt zunächst für drei Jahre. Sie beinhaltet die Kooperation in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Fortbildung von Hausärzten und von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, unter anderem aus Polizei, Schule, Betrieben, Kirche und Beratungsstellen.

"Wir wollen depressiv Erkrankte entstigmatisieren und öffentlich darüber informieren, dass eine Depression jeden Menschen treffen kann und dass es möglich ist, sie erfolgreich zu behandeln", so Prof. Thomas Reker von der LWL-Klinik Münster. Nach Angaben von Prof. Peter Zwanzger von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Münster leiden in Deutschland zirka vier Millionen Menschen an einer depressiven Erkrankung. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung sei die frühzeitige Diagnose - die wiederum Wissen über die Krankheit Depression in der Bevölkerung und bei Fachleuten an vielen Stellen voraussetze.

"Zu den wichtigsten Aufgaben gehört auch die Sicherung des Krisennotdienstes in Münster", erläutert Dr. Eckhard Gollmer, Psychiatriekoordinator am städtischen Gesundheitsamt. Er ist zuversichtlich, dass das dank der guten Zusammenarbeit aller an diesem Dienst Beteiligten erreicht wird. In der Gesundheitskonferenz stellte Gollmer den Bericht zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in Krisensituationen vor. Der Bericht macht deutlich, dass die Daten zur zwangsweisen Unterbringung in Notfällen sehr sorgfältig und differenziert erhoben werden müssen, damit zuverlässige Aussagen zur Qualität und Quantität des Unterbringungsgeschehens getroffen werden können.

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