Ab 1. April gilt in Münster ein neuer Mietspiegel
31.03.2009
Münster (SMS) Gut ausgestatteter Wohnraum bleibt auf dem Wohnungsmarkt in Münster ein gefragtes Gut. Der Mietpreis für Appartements und Kleinwohnungen und für große Wohnungen mit etwa hundert Quadratmetern tendiert weiterhin nach oben. Leicht gesunken ist die Nachfrage nach Wohnungen von einer mittleren Größe um die 70 Quadratmeter mit durchschnittlicher Ausstattung. Hier stagnieren die Mietpreise oder sinken sogar etwas. Das geht aus dem neuen Mietspiegel für Münster hervor, der ab dem 1. April gilt.
Nach Angaben von Stadtrat Thomas Paal beruht der neue Index für frei finanzierten Wohnraum auf detaillierten Angaben von fast 3800 Mietern und Vermietern. Berücksichtigt wurden Wohnungen und Häuser von 20 bis 145 qm Wohnfläche. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die durchschnittliche ortsübliche Kaltmiete, wobei er begründete Abweichungen bis zu 17 Prozent nach unten und oben einräumt. Zuletzt war er vor zwei Jahren zum 1. April 2007 aktualisiert worden.
Rund 80 000 Wohnungen fallen unter den neuen Mietspiegel. Er führt nicht automatisch zu Mieterhöhungen. "Der neue Mietspiegel zwingt auch keinen Vermieter, die Miete zu erhöhen", betonte Stadtrat Paal. Er bilde vielmehr objektiv den Wohnungsmarkt in Münster ab. Daher müssten Mieter gerade der begehrten Wohnungen allerdings mit Mieterhöhungen rechnen.
Erstellt wurde der Mietspiegel unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen der Stadt. Wie in der Vergangenheit war der "Arbeitskreis Mietspiegel" mit Interessenvertretern von Mietern und Vermietern maßgeblich beteiligt. Die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen per Haushaltsbefragung erhobenen Daten wurden vom "EMA Institut für Marktanalysen" nach anerkannter wissenschaftlicher Methode ausgewertet, berichtete Wohnungsamt-Leiterin Gabriele Regenitter. Das sichert dem Mietspiegel das Prädikat "qualifiziert" und gibt ihm ein hohes Maß an Verlässlichkeit.
Da er von den Organisationen der Vermieter und der Mieter anerkannt wird, ist er ein probates Hilfsmittel, um Differenzen über die angemessene Miethöhe zu vermeiden. Sollte es doch einmal zum Rechtsstreit kommen, geht das Gericht von der Vermutung aus, dass der "qualifizierte" Mietspiegel tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.
Die Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete hängt vom Alter und der Größe der Wohnung ab. Zu- und Abschläge gibt es für Lage, Art und Ausstattung der Wohnung. "Gegenüber dem alten Mietspiegel wurde die Modernisierung von Wohnungen insbesondere in den Bereichen Sanitär und Energieeffizienz neu aufgenommen", erläuterte Amtsleiterin Regenitter. "Vermieter, die hier investieren, erhöhen den anerkannten Mietwert ihres Eigentums."
Die Mietspiegel-Broschüre (Schutzgebühr 5 Euro) gibt es unter anderem an folgenden Stellen: Münster-Information im Stadthaus 1, Haus- und Grundeigentümerverein, Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung, Mieterverein für Münster und Umgebung. Online-Abfragen aus dem Mietspiegel im Stadtnetz: www.muenster.de/stadt/wohnungsamt.
Nach Angaben von Stadtrat Thomas Paal beruht der neue Index für frei finanzierten Wohnraum auf detaillierten Angaben von fast 3800 Mietern und Vermietern. Berücksichtigt wurden Wohnungen und Häuser von 20 bis 145 qm Wohnfläche. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die durchschnittliche ortsübliche Kaltmiete, wobei er begründete Abweichungen bis zu 17 Prozent nach unten und oben einräumt. Zuletzt war er vor zwei Jahren zum 1. April 2007 aktualisiert worden.
Rund 80 000 Wohnungen fallen unter den neuen Mietspiegel. Er führt nicht automatisch zu Mieterhöhungen. "Der neue Mietspiegel zwingt auch keinen Vermieter, die Miete zu erhöhen", betonte Stadtrat Paal. Er bilde vielmehr objektiv den Wohnungsmarkt in Münster ab. Daher müssten Mieter gerade der begehrten Wohnungen allerdings mit Mieterhöhungen rechnen.
Erstellt wurde der Mietspiegel unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen der Stadt. Wie in der Vergangenheit war der "Arbeitskreis Mietspiegel" mit Interessenvertretern von Mietern und Vermietern maßgeblich beteiligt. Die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen per Haushaltsbefragung erhobenen Daten wurden vom "EMA Institut für Marktanalysen" nach anerkannter wissenschaftlicher Methode ausgewertet, berichtete Wohnungsamt-Leiterin Gabriele Regenitter. Das sichert dem Mietspiegel das Prädikat "qualifiziert" und gibt ihm ein hohes Maß an Verlässlichkeit.
Da er von den Organisationen der Vermieter und der Mieter anerkannt wird, ist er ein probates Hilfsmittel, um Differenzen über die angemessene Miethöhe zu vermeiden. Sollte es doch einmal zum Rechtsstreit kommen, geht das Gericht von der Vermutung aus, dass der "qualifizierte" Mietspiegel tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.
Die Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete hängt vom Alter und der Größe der Wohnung ab. Zu- und Abschläge gibt es für Lage, Art und Ausstattung der Wohnung. "Gegenüber dem alten Mietspiegel wurde die Modernisierung von Wohnungen insbesondere in den Bereichen Sanitär und Energieeffizienz neu aufgenommen", erläuterte Amtsleiterin Regenitter. "Vermieter, die hier investieren, erhöhen den anerkannten Mietwert ihres Eigentums."
Die Mietspiegel-Broschüre (Schutzgebühr 5 Euro) gibt es unter anderem an folgenden Stellen: Münster-Information im Stadthaus 1, Haus- und Grundeigentümerverein, Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung, Mieterverein für Münster und Umgebung. Online-Abfragen aus dem Mietspiegel im Stadtnetz: www.muenster.de/stadt/wohnungsamt.