Karneval hebelt Rauchverbot aus

18.02.2009

Münster (SMS) Karneval zählt zum Brauchtum, und da gelten auch vor dem Gesetz ganz eigene Bedingungen. In der Praxis wird während der Karnevalstage vom Altweiberdonnerstag, 19. Februar, 0 Uhr, bis zum Veilchendienstag (24.02.) um 24 Uhr das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten ausgesetzt. Jecke Raucher außer Rand und Band? "Selbstverständlich können Gastronomen oder Veranstalter von Partys im Rahmen ihres Hausrechts trotzdem festlegen, dass bei ihnen nicht geraucht werden darf", sagt Horst Werner Koch, stellvertretender Leiter des städtischen Ordnungsamtes.

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