Geflügel darf wieder ins Freie

06.02.2009

Münster (SMS) Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel darf im Stadtgebiet von Münster jetzt wieder im Freiland gehalten werden. Damit entfällt ein Verbot vom Dezember vergangenen Jahres. Wegen des Ausbruchs von Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg wurde damals vorbeugend die Stallpflicht vorgeschrieben. Für Enten und Gänse im Freiland gelten nach der neuen Verfügung besondere Anforderungen zur regelmäßigen Untersuchung. Die Verfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt steht am Samstag, 7. Februar, im Wortlaut im Anzeigenteil von Münsters Tageszeitungen. Der Geflügelbestand der rund 300 registrierten Halter auf münsterschem Stadtgebiet beläuft sich auf etwa 185 000 Tiere, wovon die meisten allerdings ohnehin in Ställen leben.

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