"Fahrrad-Urteil" vorerst nicht rechtskräftig
15.08.2008
Münster (SMS) Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Juli, mit dem festgestellt wurde, dass das Versetzen eines Fahrrades vor dem Haupteingang des Bahnhofs durch städtische Ordnungskräfte nicht zulässig war, wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Stadt hat Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den nun das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat. "Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat uns nicht überzeugt; die Stadt wird daher weiter für ihre Rechtsauffassung streiten", erläutert Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.