Beratung zu Energieausweis Spitzenreiter
05.08.2008
Münster (SMS) 140 telefonische und persönliche Beratungen an einem Tag - mit diesem Wert katapultierte sich das Beratungsangebot zum Energieausweis an die Spitze aller Beratungen, die die städtische Umweltberatung im Juni im Programm hatte. Wegen der enormen Resonanz bereitet die Stadt jetzt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und mit Unterstützung der Energieberatung der Verbraucherzentrale einen Infotag zum Thema "Energieausweis" vor. Am Montag, 15. September, stehen in der Zeit von 12 bis 20 Uhr Vorträge, Beratungsangebote und Infostände im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, auf dem Programm. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich umfassend und kostenfrei zu informieren.
Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Grundsätzlich ist der Ausweis bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dem Mieter oder Käufer vorzulegen, wenn dieser ihn einsehen möchte. Der Energieausweis soll sicherstellen, dass der Energieverbrauch eines Hauses mit dem anderer Gebäude verglichen werden kann. Seit dem 1. Juli müssen sich Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, mit einem Energieausweis legitimieren. Für jüngere Gebäude wird der Ausweis erst ab 1. Januar 2009 benötigt. Für alle Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September. Bis dahin kann zwischen der Ausstellung eines Verbrauchsausweises und eines Bedarfsausweises gewählt werden.
Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Grundsätzlich ist der Ausweis bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dem Mieter oder Käufer vorzulegen, wenn dieser ihn einsehen möchte. Der Energieausweis soll sicherstellen, dass der Energieverbrauch eines Hauses mit dem anderer Gebäude verglichen werden kann. Seit dem 1. Juli müssen sich Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, mit einem Energieausweis legitimieren. Für jüngere Gebäude wird der Ausweis erst ab 1. Januar 2009 benötigt. Für alle Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September. Bis dahin kann zwischen der Ausstellung eines Verbrauchsausweises und eines Bedarfsausweises gewählt werden.