Besonderheiten der Sentruper Höhe erhalten

06.06.2008

Stadtplanungsamt informiert über Erhaltungssatzung / Veranstaltung am Dienstag, 10. Juni, in der Theresienschule

Münster (SMS) Der Bebauungsplan für die Sentruper Höhe regelt die städtebauliche Entwicklung und besteht seit 1989. Für Teile des Plangebietes wurde damals auch ein Erhaltungsgebot festgesetzt. Über die geplante Aktualisierung der Erhaltungssatzung Sentruper Höhe informiert das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung am Dienstag, 10. Juni, in der Theresienschule, Sentruper Höhe 5. Die Veranstaltung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, beginnt um 20 Uhr.

Die städtebauliche Entwicklung in Münsters Westen begann Ende der 1920er Jahre. Grundlage für die ersten Häuser auf der Sentruper Höhe war der städtebauliche Wettbewerb "Das Einfamilienhaus des Mittelstandes". Unmittelbar nach dem Krieg wuchs die Siedlung weiter: Die städtebaulichen Planungen erinnerten an Gartenstadtsiedlungen; geschwungene Straßenverläufe und zahlreiche Plätze schufen eine hohe Aufenthaltsqualität. Entstanden ist eine besonders qualitätvolle und harmonische Siedlung mit den typischen weißen Siedlungshäusern, vielen individuellen Wohnhäusern und grün gestalteten Freiräumen.

Seit in Kraft treten des Erhaltungsgebotes ist viel passiert. Daher wurde das Erhaltungsgebot im Einzelfall geprüft und verändert. Auch müssen die Festsetzungen an heutige juristische Vorgaben angepasst werden. Die Leitidee, der Erhalt der besonderen städtebaulichen Eigenart der Sentruper Höhe, soll aber nicht geändert werden. Es gilt weiterhin, die außergewöhnliche Qualität der Siedlung zu erhalten.

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