"Schwarzes Schaf": Sperrzeitverlängerung bleibt
29.05.2008
Münster (SMS) Für die Szene-Diskothek "Schwarzes Schaf" am Alten Fischmarkt hatte das Ordnungsamt im November die Sperrzeit von 5 Uhr auf 3 Uhr morgens verlängert. Vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und zum Teil massive Störungen im Umfeld. Das vor dem Verwaltungsgericht angestrengte Verfahren gegen die Ausweitung der Sperrzeit hatten die Gaststättenbetreiber bereits verloren, jetzt hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der vorigen Instanz bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht greift in seiner Entscheidung die Argumentation des Ordnungsamtes auf und geht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft am Alten Fischmarkt aus. Angesichts der Störungen müssten die Interessen der Diskotheken-Besucher hinter den berechtigten Belangen der Anwohner zurücktreten, erläutert das Oberverwaltungsgericht. Es weist darauf hin, dass unter Umständen sogar eine Untersagung des Diskothekenbetriebs in Betracht gekommen wäre.
"Ich würde mir wünschen, dass die Gaststättenbetreiber weniger prozessieren und dafür mehr kooperieren würden", fasst Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zusammen. Durch das Eingreifen des Ordnungsamtes im November war die Situation am Alten Fischmarkt spürbar entschärft worden.
Das Oberverwaltungsgericht greift in seiner Entscheidung die Argumentation des Ordnungsamtes auf und geht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft am Alten Fischmarkt aus. Angesichts der Störungen müssten die Interessen der Diskotheken-Besucher hinter den berechtigten Belangen der Anwohner zurücktreten, erläutert das Oberverwaltungsgericht. Es weist darauf hin, dass unter Umständen sogar eine Untersagung des Diskothekenbetriebs in Betracht gekommen wäre.
"Ich würde mir wünschen, dass die Gaststättenbetreiber weniger prozessieren und dafür mehr kooperieren würden", fasst Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zusammen. Durch das Eingreifen des Ordnungsamtes im November war die Situation am Alten Fischmarkt spürbar entschärft worden.