Schon 2500 Briefabstimmungsanträge zum Bürgerentscheid

07.04.2008

Warum man "Ja" stimmen muss, wenn man keine Halle will, und "Nein", wenn man sie wohl will

Münster (SMS) Die Kultur- und Kongresshalle bewegt die münsterschen Gemüter. Schon jetzt haben 2500 Abstimmungsberechtigte für den Bürgerentscheid am 27. April Briefwahlunterlagen angefordert, 1500 von ihnen per Internet. "Das hatten wir noch nicht", kommentiert Manfred Meyer vom städtischen Wahlbüro. Seit Montag, 7. April, ist das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaus 1 (Zugang über den Platz des Westfälischen Friedens) geöffnet.

Im Hauptabstimmungslokal kann man die Unterlagen zur brieflichen Abstimmung persönlich beantragen und auch schon abstimmen. Außerdem liegt dort das offizielle Abstimmungsverzeichnis aus, in dem die Namen aller Abstimmungsberechtigten stehen. Wer bislang keinen Brief von der Stadt für den Bürgerentscheid bekommen hat, sollte so schnell wie möglich im Hauptabstimmungsbüro unter Tel. 4 92-33 92 nachfragen. Das Büro ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet sowie freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr.

Irritationen gibt es immer wieder wegen der Formulierung der Frage, die die Münsteranerinnen und Münsteraner entscheiden dürfen. Denn wer die Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz nicht will, muss am 27. April mit "Ja" stimmen. Wer hingegen für die Halle ist, muss auf dem Abstimmungsbogen "Nein" ankreuzen. Verrückt? "Wir sind bei dem Bürgerentscheid an die gesetzlichen Vorgaben gebunden", erklärt Manfred Meyer. "Danach muss die Frage so formuliert sein, dass man klar mit 'Ja' und 'Nein' antworten kann. Kompliziert wird es dadurch, dass wir bei dieser Abstimmung ja eigentlich zwei Fragen in einer abhandeln: die nach der Aufhebung des Ratsbeschlusses und die der Finanzierung." Die Fragestellung war vor Beginn der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren zwischen den Vertretern der Bürgerinitiative und den städtischen Juristen geklärt worden. Die Fragestellung aus den Unterschriftslisten des Bürgerbegehrens musste unverändert in die Stimmzettel für den Bürgerentscheid übernommen werden. "Das Wahlamt darf sie nicht ändern", unterstreicht Meyer.

68 Wahllokale öffnen am Sonntag des Bürgerentscheids ihre Türen, das ist lediglich ein gutes Drittel der Wahllokale, die bei einer Kommunalwahl zur Verfügung stehen. Daher der Tipp des Wahlamtes: Am besten zügig klären, wo das zugedachte Abstimmungslokal liegt. Im Internet gelangt man über www.muenster.de bequem an alle Informationen rund um den Bürgerentscheid. Dort kann man auch sein Abstimmungslokal online suchen.

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