Benachrichtigung zum Bürgerentscheid Kultur- und Kongresshalle
31.03.2008
Münster (SMS) Post von der Stadt gibt es ab Anfang April für über 220 000 Münsteranerinnen und Münsteraner. Die Verwaltung verschickt die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid über die Kultur- und Kongresshalle, der am 27. April durchgeführt wird. Außerdem liegt den Benachrichtigungen ein Infoblatt mit den Stellungnahmen der Bürgerinitiative, der Ratsfraktionen und des Oberbürgermeisters bei. Eine Verordnung des Landes NRW bestimmt, dass die Stadt über die Inhalte des Bürgerentscheides vorab informieren muss.
"Soll der Ratsbeschluss vom 24.10.2007 zur Finanzierung einer 'Kultur- und Kongresshalle' aufgehoben werden und die Stadt Münster kein Geld für den Bau und Betrieb einer 'Kultur- und Kongresshalle' auf dem Hindenburgplatz ausgeben?" Das ist die Frage, über die alle wahlberechtigten Münsteraner ab 16 Jahren abstimmen sollen. Wichtig für alle, die mitstimmen wollen: Sie müssen außerdem mit ihrem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen.
Ab dem 7. April ist das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaus 1 (Eingang am Platz des Westfälischen Friedens) geöffnet. Dort besteht die Möglichkeit, briefliche Abstimmungsunterlagen zu beantragen und bereits abzustimmen. Im Hauptabstimmungsbüro liegt vom 7. bis zum 11. April auch das offizielle Abstimmungsverzeichnis aus. Nur wer dort eingetragen ist, darf am 27. April seine Stimme abgeben.
Wer also bis zum Samstag, 5. April, keine Unterlagen per Brief erhalten hat, sollte sich in der folgenden Woche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes wenden. Telefonisch ist das Wahlamt ab Montag, 7. April, unter 4 92-33 92 zu erreichen.
Noch mehr Informationen zum Bürgerentscheid gibt es im Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/wahlen.
"Soll der Ratsbeschluss vom 24.10.2007 zur Finanzierung einer 'Kultur- und Kongresshalle' aufgehoben werden und die Stadt Münster kein Geld für den Bau und Betrieb einer 'Kultur- und Kongresshalle' auf dem Hindenburgplatz ausgeben?" Das ist die Frage, über die alle wahlberechtigten Münsteraner ab 16 Jahren abstimmen sollen. Wichtig für alle, die mitstimmen wollen: Sie müssen außerdem mit ihrem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen.
Ab dem 7. April ist das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaus 1 (Eingang am Platz des Westfälischen Friedens) geöffnet. Dort besteht die Möglichkeit, briefliche Abstimmungsunterlagen zu beantragen und bereits abzustimmen. Im Hauptabstimmungsbüro liegt vom 7. bis zum 11. April auch das offizielle Abstimmungsverzeichnis aus. Nur wer dort eingetragen ist, darf am 27. April seine Stimme abgeben.
Wer also bis zum Samstag, 5. April, keine Unterlagen per Brief erhalten hat, sollte sich in der folgenden Woche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes wenden. Telefonisch ist das Wahlamt ab Montag, 7. April, unter 4 92-33 92 zu erreichen.
Noch mehr Informationen zum Bürgerentscheid gibt es im Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/wahlen.