Ehrenamtliche Jugendrichter gesucht

13.02.2008

Bewerber mit pädagogischer Erfahrung können sich an das Jugendamt wenden

(SMS) Wer als Schöffe beim Jugendschöffengericht oder bei der Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster sitzt, braucht viel Verständnis für die Probleme Heranwachsender. Bei der Urteilsfindung sollen nicht nur Sanktionen gegen den straffällig gewordenen Jugendlichen in Betracht gezogen werden, Ziel sind auch Perspektiven für ein Leben ohne Gesetzesverstoß.


Für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 sucht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster wieder Männer und Frauen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen möchten.


Die Bewerberinnen und Bewerber sollten bei Antritt des Ehrenamtes mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft und der Wohnsitz Münster.


Pädagogische Kenntnisse bzw. Erfahrungen mit der Erziehung junger Menschen sind unabdingbar für die Arbeit eines Schöffen. Denn bei der Urteilsfindung geht es nicht nur um Jugendstrafe oder -arrest, Geldbuße oder Arbeitsauflage, sondern um das komplette Paket pädagogischer Hilfsangebote. Dazu gehören die so genannte Betreuungsweisung, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, das soziale Training und der Täter-Opfer-Ausgleich. So sollen die aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen und seine weitere Entwicklung in den Blick genommen werden.


Etwa 100 Schöffinnen und Schöffen werden für den fünfjährigen Einsatz gesucht. Ansprechpartner für Interessierte ist Chris Hagel im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30, Telefon 4 92-51 20 (montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr), E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de.

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