Jugendschutz im Karneval
18.01.2008
Münster (SMS) Wenn die "tollen Tage" näher rücken, steigt bei so manchem die Vorfreude auf ausgelassene Partys und fröhliche Feste. Dagegen ist nichts zu sagen, solange einige Spielregeln eingehalten werden: Dazu gehören auf jeden Fall die Bestimmungen des Jugendschutzes. "Wir appellieren an alle Verantwortlichen, besonders an die Gewerbetreibenden, speziell die Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche konsequent einzuhalten", sagt Horst Werner Koch, stellvertretender Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
Vor den Karnevalstagen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gezielt Betrieben einen Besuch abstatten, die Alkohol verkaufen. Sie werden die Betreiber von Kiosken, Tankstellen und Getränkemärkten auf die entsprechenden Bestimmungen hinweisen und deren Einhaltung genau überprüfen. Dabei wird nicht nur in Münsters Innenstadt kontrolliert, auch Betriebe in den Stadtteilen werden Besuch bekommen. "Hiltrup und Amelsbüren haben wir bereits fest eingeplant", berichtet Horst Werner Koch. "Aber wir werden uns auch an anderen Stellen blicken lassen, an denen es in der Vergangenheit Probleme gegeben hat."
Auch Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, müssen damit rechnen, von den Ordnungshütern angesprochen zu werden. Dies gilt besonders für den Rosenmontag. Dann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei im Einsatz sein.
Vor den Karnevalstagen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gezielt Betrieben einen Besuch abstatten, die Alkohol verkaufen. Sie werden die Betreiber von Kiosken, Tankstellen und Getränkemärkten auf die entsprechenden Bestimmungen hinweisen und deren Einhaltung genau überprüfen. Dabei wird nicht nur in Münsters Innenstadt kontrolliert, auch Betriebe in den Stadtteilen werden Besuch bekommen. "Hiltrup und Amelsbüren haben wir bereits fest eingeplant", berichtet Horst Werner Koch. "Aber wir werden uns auch an anderen Stellen blicken lassen, an denen es in der Vergangenheit Probleme gegeben hat."
Auch Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, müssen damit rechnen, von den Ordnungshütern angesprochen zu werden. Dies gilt besonders für den Rosenmontag. Dann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei im Einsatz sein.