Arbeitslosengeld II und Vermittlung unter einem Dach
09.01.2008
Münster (SMS) In Hiltrup ist es seit über einem Jahr bewährte Praxis, das zentral gelegene Stadthaus 2 am Ludgeriplatz schließt sich bekanntlich im März an: Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) führt den Leistungs- und den Vermittlungsbereich zusammen und bietet ihn bürgernah unter einem Dach an. Darüber hinaus gibt es sogar schon erste Überlegungen, nach Hiltruper Vorbild auch in Kinderhaus eine Dependance mit Leistung und Vermittlung an einer Adresse zu schaffen.
Die Zusammenführung bedeutet kürzere Wege. Dann können Arbeitslosmeldung, Antragstellung und Beratungsgespräche direkt vor Ort erledigt werden - sprich es gibt Arbeitslosengeld II sowie Vermittlungs- und Integrationsleistungen aus einer Hand. Voraussetzung zur Bündelung des Angebotes im zentralen Stadthaus 2 ist der seit längerem geplante Umzug des Sozialamtes vom Stadthaus 2 ins benachbarte SVG-Gebäude an der Hafenstraße. Für eine Dependance in Kinderhaus müssten zusätzlich neun Arbeitsvermittler in das Dienstgebäude am Idenbrockplatz einziehen. Damit dafür Büros bereitgestellt werden können, müsste allerdings die Bezirksverwaltung ausziehen.
Für einen eventuellen Umzug der Bezirksverwaltung gibt es ebenfalls erste Überlegungen. Denkbar wäre eventuell, die Bezirksverwaltung ins Bürgerhaus am Idenbrockplatz zu verlagern. Ein wichtiger Gesichtspunkt: Die Büros der Bezirksverwaltung wären so in das Bürgerhaus zu integrieren, dass es für regelmäßige Nutzergruppen des Bürgerhauses zu keinen wesentlichen Einschränkungen kommt. Wenn das gelingt, gibt es in Kinderhaus sogar zwei bürgerfreundliche Lösungen: Die AMS-Kunden haben alle Ansprechpartner unter einem Dach - und die vielen Münsteraner im Bezirk Nord, die schon immer die Bezirksverwaltung im Bürgerhaus vermuteten, finden schneller ihre Ansprechpartner.
Die Zusammenführung bedeutet kürzere Wege. Dann können Arbeitslosmeldung, Antragstellung und Beratungsgespräche direkt vor Ort erledigt werden - sprich es gibt Arbeitslosengeld II sowie Vermittlungs- und Integrationsleistungen aus einer Hand. Voraussetzung zur Bündelung des Angebotes im zentralen Stadthaus 2 ist der seit längerem geplante Umzug des Sozialamtes vom Stadthaus 2 ins benachbarte SVG-Gebäude an der Hafenstraße. Für eine Dependance in Kinderhaus müssten zusätzlich neun Arbeitsvermittler in das Dienstgebäude am Idenbrockplatz einziehen. Damit dafür Büros bereitgestellt werden können, müsste allerdings die Bezirksverwaltung ausziehen.
Für einen eventuellen Umzug der Bezirksverwaltung gibt es ebenfalls erste Überlegungen. Denkbar wäre eventuell, die Bezirksverwaltung ins Bürgerhaus am Idenbrockplatz zu verlagern. Ein wichtiger Gesichtspunkt: Die Büros der Bezirksverwaltung wären so in das Bürgerhaus zu integrieren, dass es für regelmäßige Nutzergruppen des Bürgerhauses zu keinen wesentlichen Einschränkungen kommt. Wenn das gelingt, gibt es in Kinderhaus sogar zwei bürgerfreundliche Lösungen: Die AMS-Kunden haben alle Ansprechpartner unter einem Dach - und die vielen Münsteraner im Bezirk Nord, die schon immer die Bezirksverwaltung im Bürgerhaus vermuteten, finden schneller ihre Ansprechpartner.