Ordnungsamt verzeichnet mehr Prozesse

09.01.2008

Wegfall des Widerspruchsverfahrens macht sich bemerkbar

Münster (SMS) Das Bürokratieabbaugesetz II sorgt offenbar für steigende Prozesszahlen. Das gilt jedenfalls im Falle des städtischen Ordnungsamtes. Im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre registrierte das Ordnungsamt im letzten Jahr einen Anstieg der Prozesse um satte 45 Prozent. "Das liegt ganz klar am Wegfall des Widerspruchsverfahrens", sagt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. "Fast ein Drittel der neu eingegangenen Fälle kam im November und Dezember."

Fühlte sich vorher ein Bürger ungerecht behandelt, konnte er oder sie die Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Maßnahme des Ordnungsamtes per Widerspruch nochmals verwaltungsintern prüfen lassen. Seit November 2007, seitdem das zweite Bürokratieabbaugesetz gilt, bleibt nur der direkte Weg zum Verwaltungsgericht, um vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel viel Geld", gibt Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir Zweifel oder Irrtümer dann noch ausräumen."

Für das Ordnungsamt ist die Prozessstatistik in erster Linie ein Mittel zur Qualitätskontrolle. 28 von 30 Prozessen, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht abgeschlossen wurden, endeten zugunsten der Stadt. "Das heißt nichts anderes, als dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf die Rechtmäßigkeit unseres Handelns verlassen können", findet Schulze-Werner. Dafür spricht auch der Umstand, dass 2007 von über 1400 Abschleppverfahren lediglich vier bis vor das Verwaltungsgericht getragen wurden.

Führerscheinangelegenheiten bildeten laut Statistik mit 76 Prozent den größten Batzen bei den Gerichtsverfahren gegen das Ordnungsamt. Das zweite größere Kontingent betraf das Gaststättenrecht: Die Verlängerung der Sperrzeiten münsterscher Szenelokale in der Innenstadt stieß bei vielen Münsteranern auf großes Interesse.

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