Stadt Münster gewinnt und muss künftig dennoch mehr bezahlen

11.12.2007

OB und Kämmerin zum Solidarbeitrags-Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Münster (SMS) Der Verfassungsgerichtshof NRW ist in seinem Urteil vom 11. Dezember der Verfassungsbeschwerde der Stadt Münster und weiterer 20 Städte und Gemeinden des Landes in wichtigen Punkten gefolgt. Gleichwohl ist offen, ob auch Münster von der laut Verfassungsgericht erforderlichen Erstattung des Landes an die Kommunen in einer Größenordnung von 450 Millionen Euro für das Jahr 2006 tatsächlich profitieren wird.

Die Richter am Aegidiikirchplatz hatten über die sogenannte vertikale und die horizontale Spitzabrechnung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 zu urteilen. Das Land hatte mit Wirkung ab 2006 diese Spitzabrechnung der Beitragsanteile für den Fonds Deutsche Einheit zu Lasten der Städte und Gemeinden abgeschafft.

Die vertikale Spitzabrechnung zwischen Land und Kommunen stellte sicher, dass der kommunale Finanzierungsanteil am Solidarbeitrag rund 40 Prozent beträgt. Die horizontale Spitzabrechnung sorgte für einen nachträglichen Abgleich der Beitragshöhe zwischen den Kommunen; Grundlage der Beitragshöhe war die tatsächliche Finanzkraft jeder Kommune. Seit 2006 wird der kommunale Beitrag nur noch anhand der Gewerbesteuerkraft ermittelt. Folge: Gewerbesteuerstarke Städte wie Münster müssen jetzt besonders hohe Beiträge leisten.

Stadtkämmerin Helga Bickeböller: "Wegen des neuen Abrechnungssystems hat die Stadt Münster allein im Jahr 2006 rund acht Millionen Euro höhere Solidarbeitragszahlungen geleistet." Denn genau diese acht Millionen Euro wären ihr nach der Spitzabrechnung vom Land rückerstattet worden.

Bei der vertikalen Spitzabrechnung muss des Land laut Verfassungsgericht den Kommunen für 2006 zuviel gezahlte Solidarbeiträge in Höhe von 450 Millionen Euro erstatten. Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann: "Das ist ein Sieg für die gesamte kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen. Die 21 Beschwerde führenden Städte haben erreicht, dass zukünftig alle fast 400 Städte und Gemeinden bei der Mitfinanzierung des Solidarbeitrages besser gestellt werden müssen."

Bei der horizontalen Spitzabrechnung ist das Gericht der Argumentation der Kommunen nicht gefolgt. Stadtkämmerin Bickeböller: "Auch in diesem Punkt, der Aufteilung der Beitragszahlungen unter den Kommunen, hatten wir uns gute Chancen ausgerechnet: Immerhin hatte keine Kommune gegen das frühere Abrechnungssystem in der gesamten Zeit seines Bestehens Verfassungsbeschwerde eingelegt - ein Indiz, dass dieses System auf kommunaler Ebene akzeptiert war."

Auch der Verfassungsgerichtshof führe aus, dass das neue Abrechnungssystem möglicherweise nicht der sachgerechteste Lösungsansatz sei, den das Land hätte wählen können. Es sehe, dass damit gewerbesteuerstärkere Kommunen an den Kosten der Deutschen Einheit relativ stärker als gewerbesteuerschwächere Kommunen beteiligt würden. Diesen Gestaltungsspielraum räume es dem Landesgesetzgeber jedoch ein.

"Für Münster heißt das, dass wir künftig höhere Solidarbeiträge leisten müssen", erläutert Stadtkämmerin Bickeböller. Sollte die Stadt 2009 wieder Schlüsselzuweisungen erhalten, wäre auch wieder mit einem Ausgleichsbetrag für Münster zu rechnen. "Aber möglicherweise findet das Land einen Weg, um die 450 Millionen so auf die Kommunen zu verteilen, dass alle profitieren - unabhängig von der Frage der Schlüssel¬zuweisungen", wünscht sich die Kämmerin nicht zuletzt mit Blick auf den klammen münsterschen Haushalt.

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