Experte berät zu Kaminöfen
10.12.2007
Münster (SMS) Am Donnerstag, 13. Dezember, berät der städtische Immissionsschutzberater Ralf Besler von 11 bis 13 Uhr zum Thema Kaminöfen. In der Umweltberatung im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, ist er ohne Voranmeldung zu sprechen, telefonisch erreicht man ihn unter 4 92-67 67.
In den Kaminofen dürfen nur trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzpresslinge, so genannte Pellets oder Holzbriketts. Als trocken gilt Holz, das einen Feuchtegehalt von etwa 20 Prozent des Holzgewichts aufweist. Die verschiedenen Holzarten brauchen unterschiedlich lange, um Brennholzqualität zu erreichen. Bei luftiger und trockener Lagerung sind Pappel- und Fichtenholz schon nach einem Jahr verwendbar, Linde, Erle und Birke nach ein bis zwei Jahren, Buche, Esche und Obstholz nach zwei Jahren und Eiche nach zwei bis drei Jahren. Wer möchte, kann ein Holzscheit mitbringen und den Feuchtegehalt seines Brennholzes in der Expertensprechstunde prüfen lassen.
Immissionsschutzberater Besler gibt außerdem Tipps, wie Kaminbesitzer unangenehme Rauchbelästigung für die Nachbarn vermeiden können, und informiert über die anstehenden gesetzlichen Änderungen, welche den Ausstoß von Feinstäuben aus so genannten Kleinfeuerungsanlagen begrenzen sollen.
In den Kaminofen dürfen nur trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzpresslinge, so genannte Pellets oder Holzbriketts. Als trocken gilt Holz, das einen Feuchtegehalt von etwa 20 Prozent des Holzgewichts aufweist. Die verschiedenen Holzarten brauchen unterschiedlich lange, um Brennholzqualität zu erreichen. Bei luftiger und trockener Lagerung sind Pappel- und Fichtenholz schon nach einem Jahr verwendbar, Linde, Erle und Birke nach ein bis zwei Jahren, Buche, Esche und Obstholz nach zwei Jahren und Eiche nach zwei bis drei Jahren. Wer möchte, kann ein Holzscheit mitbringen und den Feuchtegehalt seines Brennholzes in der Expertensprechstunde prüfen lassen.
Immissionsschutzberater Besler gibt außerdem Tipps, wie Kaminbesitzer unangenehme Rauchbelästigung für die Nachbarn vermeiden können, und informiert über die anstehenden gesetzlichen Änderungen, welche den Ausstoß von Feinstäuben aus so genannten Kleinfeuerungsanlagen begrenzen sollen.