Exoten als Weihnachtsgeschenke?

20.11.2007

Amt für Grünflächen und Umweltschutz informiert über Haltung von geschützten Tieren / Sprechstunde am Freitag, 23. November

Münster (SMS) Es gibt sie nicht nur in Zoos, Papageien und Reptilien werden zunehmend auch in privaten Wohnungen gehalten. Nicht selten werden sie zu besonderen Anlässen, etwa zum Weihnachtsfest, verschenkt. Viele exotische Tiere sind allerdings gesetzlich geschützt. Was bei ihrer Haltung auf jeden Fall beachtet werden muss, weiß Matthias Genius, Fachberater für Artenschutz im Amt für Grünflächen und Umweltschutz. Eine Sprechstunde zum Thema bietet er am Freitag, 23. November, in der Umweltberatung im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, an. Von 11 bis 13 Uhr ist er dort zu sprechen. Telefonisch ist er während dieser Zeit unter der Rufnummer 4 92-67 67 zu erreichen.

In der Sprechstunde erfahren Interessierte, was beim Kauf exotischer Tiere beachtet werden muss, welche Tiere geschützt sind und daher am Wohnort des Halters angemeldet werden müssen und welche Papiere für die Haltung erforderlich sind. Fehlen beispielsweise Herkunftsnachweise, müssen die Tiere beschlagnahmt werden. Matthias Genius weiß aus Erfahrung, dass einigen Haltern geschützter Tiere dies nicht bekannt ist. Andere dagegen nehmen die Vorschriften auf die leichte Schulter.

Foto 1: Ein Leguan im Terrarium - wer plant, ein exotisches Tier in der Wohnung zu halten, sollte sich vorher auf jeden Fall kundig machen. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

Foto 2: Fachberater Matthias Genius ist im Amt für Grünflächen und Umweltschutz für den Artenschutz zuständig. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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