Stadt bereitet sich auf neue Aufgaben vor
16.11.2007
Münster (SMS) Die Stadtverwaltung bereitet sich auf neue Aufgaben in den Bereichen Schwerbehindertenrecht und Elterngeld vor. Ab Januar 2008 bearbeitet sie die Anträge von Münsteranern, die einen Behinderten-Ausweis haben wollen und dazu als schwerbehindert anerkannt werden müssen. Für die Mütter und Väter von jährlich etwa 2400 neu geborenen Münsteranern zahlt sie Elterngeld aus und berät bei Fragen zur Elternzeit.
Der Aufgabenzuwachs ergibt sich aus der Auflösung des Versorgungsamtes. Diese Landeseinrichtung an der Von-Steuben-Straße schließt im Dezember. Sie war für das gesamte Münsterland zuständig. Mit der Neuorganisation wechseln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit insgesamt knapp 15 Stellen von der Landes- zur Stadtverwaltung.
Elterngeld gibt es ab 1. Januar 2008 im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Gebäude Hafenstraße. Für das Schwerbehindertenrecht wird das Sozialamt zuständig sein. Bekanntlich zieht das Sozialamt Mitte Februar vom Stadthaus 2 in das ehemalige SVG-Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft an der Hafenstraße. Dort werden dann auch die Mitarbeiter für das Schwerbehindertenrecht einziehen. Bis es soweit ist, nehmen sie ab Januar vorübergehend im Stadthaus 1 an der Klemensstraße Anträge entgegen.
Fragen zu den neuen Zuständigkeiten der Stadtverwaltung ab Januar 2008 beantworten Helga Block (Thema Elterngeld, Tel. 4 92-28 91, elterngeld@stadt-muenster.de) und Rolf Finke (Thema Schwerbehindertenrecht, Tel. 4 92-50 40, schwerbehindertenrecht@stadt-muenster.de).
Der Aufgabenzuwachs ergibt sich aus der Auflösung des Versorgungsamtes. Diese Landeseinrichtung an der Von-Steuben-Straße schließt im Dezember. Sie war für das gesamte Münsterland zuständig. Mit der Neuorganisation wechseln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit insgesamt knapp 15 Stellen von der Landes- zur Stadtverwaltung.
Elterngeld gibt es ab 1. Januar 2008 im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Gebäude Hafenstraße. Für das Schwerbehindertenrecht wird das Sozialamt zuständig sein. Bekanntlich zieht das Sozialamt Mitte Februar vom Stadthaus 2 in das ehemalige SVG-Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft an der Hafenstraße. Dort werden dann auch die Mitarbeiter für das Schwerbehindertenrecht einziehen. Bis es soweit ist, nehmen sie ab Januar vorübergehend im Stadthaus 1 an der Klemensstraße Anträge entgegen.
Fragen zu den neuen Zuständigkeiten der Stadtverwaltung ab Januar 2008 beantworten Helga Block (Thema Elterngeld, Tel. 4 92-28 91, elterngeld@stadt-muenster.de) und Rolf Finke (Thema Schwerbehindertenrecht, Tel. 4 92-50 40, schwerbehindertenrecht@stadt-muenster.de).