Einzelhandelskonzept wird umgesetzt
09.11.2007
Münster (SMS) In mehreren Gewerbegebieten soll der Einzelhandel künftig weiter eingeschränkt werden. Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept für Münster. Die entsprechenden Entwürfe der Bebauungsplanänderungen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erarbeitet. Sie liegen vom 12. November bis zum 12. Dezember im Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, öffentlich aus. Während der Offenlegung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Änderungen abzugeben.
Geändert werden sollen die Bebauungspläne für die Gewerbegebiete "Roxel - Am Nottulner Landweg / Otto-Hahn-Straße", "Nienberge - Feldstiege" und "Mecklenbeck - An der Hansalinie / Harkortstraße". Im Gewerbegebiet "Nienberge - Feldstiege" soll zukünftig nur noch Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten möglich sein. In den übrigen Gewerbegebieten soll Einzelhandel weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz und dürfen in begrenztem Umfang erweitern.
Eingesehen werden können die Pläne während der Auslegungsfrist nicht nur im Kundenzentrum, sie stehen auch in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung zur Verfügung.
Geändert werden sollen die Bebauungspläne für die Gewerbegebiete "Roxel - Am Nottulner Landweg / Otto-Hahn-Straße", "Nienberge - Feldstiege" und "Mecklenbeck - An der Hansalinie / Harkortstraße". Im Gewerbegebiet "Nienberge - Feldstiege" soll zukünftig nur noch Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten möglich sein. In den übrigen Gewerbegebieten soll Einzelhandel weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz und dürfen in begrenztem Umfang erweitern.
Eingesehen werden können die Pläne während der Auslegungsfrist nicht nur im Kundenzentrum, sie stehen auch in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung zur Verfügung.