Ziele des Einzelhandelskonzeptes umsetzen

31.05.2007

Geänderter Bebauungsplan für Gewerbegebiete am Höltenweg liegt bis 29. Juni aus

Münster (SMS) In den Industrie- und Gewerbegebieten rund um den Höltenweg gibt es Bestrebungen, bisher gewerblich genutzte Flächen und Gebäude für den Einzelhandel umzunutzen. Damit die Entwicklung des Einzelhandels den Zielen des münsterschen Einzelhandelskonzeptes entspricht, soll deshalb der entsprechende Bebauungsplan geändert werden. So lässt sich der Einzelhandel in diesem Bereich künftig beschränken. Die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erarbeitete Änderung des Bebauungsplanes liegt noch bis Freitag, 29. Juni, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, öffentlich aus.

Über die Bebauungsplanänderung lässt sich nicht nur der Einzelhandel in den Gewerbe-, Industrie- und Mischgebieten rund um den Höltenweg steuern, sie gewährt auch einen erweiterten Bestandsschutz für bestehende, zukünftig überplante Einzelhandelsnutzungen. Die Vorgaben für die reinen Wohngebiete des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

Während der Offenlegung des Bebauungsplanes im Stadthaus 3 können Bürgerinnen und Bürger zu den Änderungen Stellung nehmen. Eingesehen werden kann der Plan auch in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung.

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