Erstattung von Schulbuchkosten wird dem Stiftungszweck gerecht

02.01.2007

Hauptausschuss-Beschluss entspricht Satzung der Stiftung Siverdes

Münster (SMS) Die Bereitstellung von Stiftungsmitteln zur Erstattung von Schulbuchkosten für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern und von Asylbewerbern ist rechtens. Das stellt die Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Münster in einem Schreiben an die städtische Stiftungsverwaltung fest.

Wie berichtet, hatte der Hauptausschuss des Rates im September 2006 beschlossen, dass die Stiftung Siverdes die Schulen bei der Lernmittelbeschaffung für diese Kinder in den drei Schuljahren bis einschließlich 2008/2009 jeweils mit insgesamt 55 000 Euro unterstützt.

Die Stiftung Siverdes hat laut Satzung Hilfsangebote für Personen zu schaffen, die durch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind, um soziale Notlagen zu vermeiden. Die Bezirksregierung stimmt mit der Stadt darin überein, dass die finanzielle Unterstützung dieser Leistungsempfänger und von deren Kindern unter den Stiftungszweck fällt.

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