Geänderte Bestimmungen für Reisen in die USA

26.10.2006

Neue Bedingungen bei Kinderreisedokumenten gelten ab dem 26. Oktober 2006 im Rahmen des Visa Waiver Program

Münster (SMS) Für die visafreie Einreise in die USA wird der deutsche Kinderreisepass ab sofort nur noch anerkannt, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, können für die Einreise in die USA nur noch genutzt werden, wenn zugleich ein Visum beantragt und erteilt wurde. Daher empfiehlt das Amt für Bürgerangelegenheiten für Kinder, die ab dem Stichtag 26. Oktober 2006 in oder über die USA reisen und keinen maschinenlesbaren Kinderreisepass besitzen, entweder einen elektronischen Pass (ePass) mit Chip oder ein US-Visum zu besorgen.

"Der von Deutschland ausgestellte Kinderreisepass ist maschinenlesbar, enthält aber keinen Chip mit den personenbezogenen Daten", erklärt Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Diese Regelung gelte für alle Kinder von null – 16 Jahren, also vom Baby bis zum Teenager. Weder ein noch gültiger Kinderausweis noch ein Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils reichten für die visumsfreie Einreise in die USA mehr aus.

Das Visa-Waiver-Programm der USA erlaubt es den Bürgern der an diesem Programm teilnehmenden Staaten, für kürzere Aufenthalte ohne Visum in die USA einzureisen. Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- oder Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht.

Alois Weihermann rät allen, sich vor einer geplanten Reise in die USA genau über die aktuellen Einreisebestimmungen zu erkundigen. Gute Informationen liefert hier zum Beispiel die Internetseite des Auswärtigen Amtes, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros stehen mit Rat und Tat gern zur Verfügung.

Pässe und Ausweise stellen die Bürgerbüros in der Stadtmitte und den Stadtbezirken aus. Weitere Informationen unter: www.muenster.de/stadt/buergeramt

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