Blauzungenkrankheit: Vorbeugung auch für 300 Tierhalter in Münster

16.10.2006

Regeln für Transport und Haltung / Menschen nicht gefährdet

Münster (SMS) Auch im Stadtgebiet von Münster gelten für Betriebe mit Schaf-, Rinder- und Ziegenhaltung besondere Regeln zur Vorbeugung gegen die Blauzungenkrankheit. Die Stadt liegt innerhalb eines vom Land festgelegten Gefährdungsgebietes mit besonderen Vorgaben zur Haltung und dem Transport dieser Tierarten. Betroffen sind davon in Münster rund 300 Betriebe mit etwa 13 000 Tieren, so Dr. Giovanni Serra vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit kann durch bestimmte Stechmücken auf Wiederkäuer übertragen werden. In Deutschland wurde die Virusinfektion erstmals am 20. August in Aachen nachgewiesen. Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierseuche, die bei erkrankten Tieren - insbesondere bei Schafen - zum Tod führen kann.

Wichtige Hinweise für tierhaltende Betriebe in Münster unter anderem zum Thema Weidehaltung sowie Antragsvordrucke für Tiertransporte und ein Merkblatt zur Insektenbekämpfung in Ställen und Transportfahrzeugen haben das Veterinäramt und das Presseamt im Stadtnetz online bereitgestellt (www.muenster.de/stadt). Dort befindet sich auch ein Link zu ausführlichen Informationen des NRW-Agrarministeriums.

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