Vergabe von Sozialwohnungen weiter an Einkommen gebunden

12.09.2006

Preisgünstige Wohnungen werden in Münster rar

Münster (SMS) Auch nach Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ist die Vergabe von Sozialwohnungen an feste Einkommensgrenzen gebunden. Darauf weist das Amt für Wohnungswesen der Stadt hin. Zum Beispiel erhält eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 42 000 Euro einen Wohnberechtigungsschein, der Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist. Die Zahl der dafür zur Verfügung stehenden Wohnungen dürfte allerdings rasch sinken.

Als eines der letzten Bundesländer hatte NRW die Ausgleichsabgabe vor einigen Monaten rückwirkend zum Januar 2006 abgeschafft. Seitdem haben Mieter, die bereits Zahlungen für 2006 geleistet hatten, vom städtischen Wohnungsamt Rückerstattungen erhalten.

Früher wurde die Ausgleichszahlung fällig, wenn das Einkommen von Mietern mehr als 20 Prozent über die gesetzliche Einkommensgrenze stieg. In Münster hatten in den 10 900 öffentlich geförderten Wohnungen zuletzt knapp 700 Haushalte einen Zuschlag von durchschnittlich etwa 90 Cent pro qm zu leisten. Wohnsiedlungen mit schwieriger Struktur waren bereits seit Jahren nicht mehr betroffen; dort nutzte die Stadt die Möglichkeit, ganz auf die Abgabe zu verzichten.

"Aus der Abgabe sind vom Land in den zurückliegenden 15 Jahren 21 Millionen Euro Fördermittel für den Bau von rund 400 Sozialwohnungen zurück nach Münster geflossen", rechnet Wohnungsamtsleiterin Gabriele Regenitter vor. Sie erwartet, dass sich der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen rasch verringern wird, da mit der Tilgung öffentlicher Darlehen zunehmend Mietpreis- und Belegungsbindungen entfallen. "Vor allem für bisher preiswerte Mietwohnungen in attraktiveren und innenstadtnahen Lagen könnten die Preise anziehen", schätzt sie ein.

Für die konstant hohe Zahl wohnungsuchender Haushalte mit geringem Einkommen werde die erfolgreiche Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in Münster dann noch schwieriger, so die Amtsleiterin. Aus solchen Erwägungen hatte sich auch der Städtetag NRW für die Beibehaltung der Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen.

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