Spielregeln für laue Sommerabende im Park

05.05.2006

Stadt bittet Grill-Fans um Rücksichtnahme / Service- und Ordnungsdienst bis 23 Uhr erreichbar

Münster (SMS) Laue Sommerabende - Würstchen auf den Grill. Für viele Zeitgenossen zieht das eine unweigerlich das andere nach sich. Gerne wird der Grill dann auch in gemütlicher Runde im Park, an der Promenade oder am Aasee aufgebaut. Im Prinzip ist dagegen wenig einzuwenden, denn - wie viele andere Städte auch - duldet die Stadt Münster grundsätzlich das Grillen in öffentlichen Grünanlagen, in denen es nicht ausdrücklich durch Hinweisschilder verboten ist. Allerdings sind von den Grill-Fans, einige Spielregeln einzuhalten, damit weder die Natur Schaden nimmt, noch Anwohnerinnen und Anwohner sich gestört fühlen.

Dazu gehört, dass in öffentlichen Grünanlagen nicht auf dem Boden gegrillt werden darf. Es muss ein Standgrill aufgebaut werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Rauch oder Lärm die Nachbarn nicht belästigt. Selbstverständlich muss der Grillplatz sauber hinterlassen werden: Abfälle und auch die Asche müssen wieder mitgenommen werden. Wer sich an die Regeln nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und hat mit Bußgeldern zu rechnen.

Sollten trotzdem Beschwerden nötig sein, so ist der Service- und Ordnungsdienst des städtischen Ordnungsamtes täglich bis 22 Uhr unter der Rufnummer 4 92-32 99 zu erreichen. Zusätzlich sind von freitags bis samstags und samstags bis sonntags Streifen des Service- und Ordnungsdienstes jeweils bis 4 Uhr nachts unterwegs.

Bildzeile:

Laue Sommerabende mit Freunden im öffentlichen Park verbringen: Dagegen hat die Stadt grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.

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