Heizöl sicher lagern
Seit dem Juni 2004 unterliegen auch kleinere oberirdische Heizöllageranlagen (ab 10 000 Liter) der Prüfungspflicht durch Sachverständige. Der Gesetzgeber hat zwar eine Übergangsfrist eingeräumt, doch bis zum 31. Dezember 2006 sind diese Anlagen von einem anerkannten Sachverständigen zu überprüfen. Bisher war eine Prüfpflicht erst ab einem Rauminhalt von mindestens vierzig Kubikmetern (40 000 Litern) notwendig. Die neu eingeführte Prüfung muss nun alle fünf Jahre erfolgen. Der Tankbetreiber ist hierfür selbst verantwortlich. Er hat einen anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen, der eine Durchschrift des Berichts an die Umweltbehörde weiterleitet.
Betroffen sind in erster Linie oberirdische Heizölverbraucheranlagen, die überwiegend in Kellern aufgestellt sind. Heizölbehälteranlagen in Wasserschutzgebieten sind nach wie vor bei einem Gesamtvolumen von über 5 000 Litern wiederkehrend prüfpflichtig. Nicht geändert hat sich die generelle Prüfpflicht für alle unterirdischen Rohrleitungen und Behälter.
Informationen zu den Prüfungen und Adressen von anerkannten Sachverständigenorganisationen hält Eric Biebert während der Sprechstunde bereit.