Erst 600 Anträge auf Lernmittel-Kostenerstattung

11.11.2005

Viele Familien mit Arbeitslosengeld II können noch Anspruch geltend machen

Münster (SMS) Viele Familien, die von Arbeitslosengeld II leben, haben noch keinen Antrag auf Lernmittel-Kostenerstattung gestellt. Betroffen sind "neue" Alg-II-Bezieher, denen der Gesetzgeber keinen Anspruch auf Übernahme des Lernmittel-Eigenanteils eingeräumt hat. Um Gleichbehandlung herzustellen, hatte der Rat im September beschlossen, dass die Stadt mit eigenen Mitteln einspringt und für diese Gruppe die Kostenerstattung für das Schuljahr 2005/06 nachträglich als freiwillige Leistung übernimmt.

Nach einer Schätzung des Amtes für Schule und Weiterbildung war kurzfristig mit bis zu 3400 Anträgen zu rechnen. Tatsächlich sind bis jetzt aber nur 600 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. "Wir haben die Schulen informiert und mit Vordrucken versorgt. Vermutlich hat sich das Angebot trotzdem nicht bis zu allen Betroffenen herumgesprochen", vermutet Abteilungsleiter Ludger Watermann.

Für Antragsteller ist es aber noch nicht zu spät. Vordrucke gibt es weiterhin in Schulen und im Amt für Schule und Weiterbildung im Stadthaus 1 (Ansprechpartnerin: Marianne Tatura, Tel. 4 92-40 45, Zimmer 888). Ergänzend zum Antrag werden zwei Unterlagen benötigt: eine Kopie des Alg-II-Bescheids und das Schreiben der Schule, welche Bücher als Eigenanteil zu kaufen waren. Falls dieses Schreiben nicht mehr auffindbar ist, kann das Sekretariat der Schule weiterhelfen.

Für die Zeit ab dem Schuljahr 2006/07 hat die Landesregierung eine gesetzliche Befreiung für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II angekündigt. Einzelheiten dazu stehen noch nicht fest.

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