Kfz-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung

28.10.2005

Städtische Zulassungsstelle weist auf Gesetzesänderung bei der Kfz-Steuer hin

Münster (SMS) Wer nach dem 1. November sein Auto oder Motorrad an- oder ummelden möchte, der muss in jedem Fall eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Auf diese Gesetzesänderung weist die städtische Kfz-Zulassungsstelle hin.

"Hintergrund der Neuregelung sind die vielen Fälle, in denen die Kfz-Steuer unpünktlich, nicht in voller Höhe oder gar nicht gezahlt wird", erläutert Martin Vehlow, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle. "Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums beliefen sich die Rückstände bei der Kfz-Steuer Ende 2004 auf rund 33 Millionen Euro." Ab Januar wird ein Fahrzeug übrigens nur noch dann zugelassen, wenn der Halter mit der Kfz-Steuer nicht im Rückstand ist.

Fahrzeughalterinnen und -halter, denen es nicht möglich ist, ein Girokonto zu führen, bekommen vom Finanzamt eine Bestätigung, die sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen müssen. Schwerbehinderte Menschen weisen ihre Befreiung von der Kfz-Steuer mit ihrem Ausweis nach.

Beauftragt der Fahrzeughalter eine andere Person mit der Anmeldung seines Fahrzeugs, so müssen zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen eine vom Halter unterschriebene Vollmacht und eine unterschriebene Einzugsermächtigung vorgelegt werden. Muster für Vollmacht und Einzugsermächtigung finden Interessierte im Internet unter www.muenster.de/stadt/kfz.

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