Stadt verschickt Lohnsteuerkarten
Die Lohnsteuerdaten werden aus dem Melderegister übernommen. "Dennoch sollten alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse die Einträge überprüfen, bevor sie die Lohnsteuerkarte an ihren Arbeitgeber weitergeben", rät Alois Weihermann.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Kinder über 18 Jahre grundsätzlich nicht auf der Steuerkarte eingetragen sind. Sollen sie dennoch steuerrechtlich berücksichtigt werden, trägt das zuständige Finanzamt sie ein, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt worden sind.
Fragen zum Thema beantworten sowohl das Amt für Bürgerangelegenheiten (Tel. 4 92-33 33) als auch das Finanzamt. Informationen sind außerdem im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt zu finden.