Lernmittel-Kostenerstattung ab sofort möglich
Nach dem Schulgesetz sind nur Arbeitslosengeld-II-Bezieher vom Eigenanteil befreit, die im vorherigen Schuljahr Sozialhilfe bekamen und deshalb keinen Lernmittel-Eigenanteil aufbringen mussten. Alle "neuen" Bezieher von Arbeitslosengeld II hat der Gesetzgeber nicht vom Eigenanteil befreit. Diese Ungleichbehandlung hat der Rat jetzt für Münster aufgehoben. Im städtischen Etat wird sich das mit etwa 89 000 Euro Mehrausgaben niederschlagen.
Die Stadtverwaltung schätzt, dass in den nächsten Wochen rund 3400 Anträge eingehen werden. Um die Antragsflut zügig zu bewältigen, wird der Arbeitsbereich vorübergehend personell verstärkt. Dennoch dürften Wartezeiten nicht immer zu vermeiden sein.
Damit die Anträge ohne Verzögerung bearbeitet werden können, sind zwei Anlagen wichtig: eine Kopie des Arbeitslosengeld-II-Bescheids und das Schreiben der Schule, welche Schulbücher als Eigenanteil zu kaufen waren. Falls dieses Schreiben nicht mehr auffindbar ist, kann das Sekretariat der Schule weiterhelfen.
Für die Zeit ab dem Schuljahr 2006/07 hat die Landesregierung eine gesetzliche Befreiung für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II angekündigt. Einzelheiten dazu und zu den finanziellen Auswirkungen für Land und Kommunen stehen noch nicht fest.