Projekt "Freiwillige Rückkehr" für Roma zurzeit nicht möglich
Bekanntlich befanden sich die Roma während des Kosovo-Krieges zwischen den Fronten. Albaner wie Serben versuchten, sie unter Zwang für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Roma wurden damals von allen Seiten verjagt, misshandelt und ermordet.
Zwar hat sich etwa in Janjevo die Situation für Roma seither verbessert, geht aus dem Bericht der Delegation hervor. Eine freiwillige Rückkehr komme zurzeit wegen der bestehenden Problemlagen für die Sicherheit und Gesundheit aber nicht in Frage.
Münster wollte durch Teilnahme an der Reise herausfinden, ob ein Projekt zur Unterstützung von Roma möglich ist, die - unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status - eine mögliche Rückkehr erwägen. Eine 18-köpfige Familie hatte bereits ihre Rückkehrbereitschaft signalisiert, wenn die Sicherheitslage das zulasse und die Familie eine Zukunftsperspektive erhalte. Außerdem hatte das NRW-Innenministerium angefragt, ob die Stadt sich die Beteiligung an einem Modellprojekt zur freiwilligen Rückkehr vorstellen kann.
"Eine freiwillige Rückkehr, wenn sie denn möglich ist, bringt allen Vorteile. Das gilt nicht zuletzt für geduldete Flüchtlinge, die zurzeit allein wegen Gefährdung im Herkunftsland nicht abgeschoben werden. Auch diese Menschen brauchen eine Perspektive für ihre Lebensplanung, die ihnen eine Duldung nicht bieten kann", erläutert Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein.
Zurzeit ist ein solches Rückkehrer-Projekt aber offensichtlich nicht möglich. Deshalb scheidet für die Stadt eine entsprechende Initiative aus. Jochen Köhnke, Dezernent für Aussiedler-, Flüchtlings- und Asylbewerberangelegenheiten: "Falls Bund und Land nachhaltige Unterstützung für ein Projekt der Arbeiterwohlfahrt leisten, die im Kosovo bereits aktiv ist, kann sich die Situation ändern. Jedenfalls bleibt das zu hoffen." Die Entscheidung zur Teilnahme an einem solchen Projekt liege immer bei den Betroffenen selbst. Die münstersche Roma-Familie kann sich unter den derzeitigen Verhältnissen im Kosovo zu einer freiwilligen Ausreise nicht entschließen.
Unmittelbare ausländerrechtliche Folgen haben Rückkehrer-Projekte und ebenso die Informationsreise nicht. Die letzte Beurteilung und Entscheidung, ob "geduldete" und deshalb im Grundsatz ausreisepflichtige Flüchtlinge aufgrund veränderter Sicherheitslage abgeschoben werden, liegt allein bei den Innenministern der Länder.