Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

26.07.2005

Untere Abfallwirtschaftsbehörde geht Beschwerden nach und kontrolliert Händler

Münster (SMS) Egal ob Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltige Limonade drin ist, 25 Cent für das Pfand kommen bei jeder Einweggetränkeverpackung auf den Verkaufspreis drauf. Dies schreibt die Verpackungsverordnung seit Anfang 2003 vor. Das Ziel ist klar: Die Verpackungen sollen zurückgegeben und verwertet werden. Dass dies in der Praxis nicht immer funktioniert, weiß die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im städtischen Amt für Grünflächen und Umweltschutz. Dort haben sich bereits zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher beschwert, weil vor allem Kioske und kleinere Läden die Pfandpflicht missachten. Die Behörde zieht jetzt die Konsequenz und kontrolliert verstärkt die Umsetzung der Pfandpflicht in Münster.

"Beachten die Händler die gesetzlichen Vorgaben nicht, müssen sie mit Bußgeldern rechnen", erläutert Maria Arlinghaus von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. "Einige versuchen offensichtlich gerade bei den Einweggetränkeverpackungen mit möglichst geringem Aufwand zu arbeiten, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen."

Nach der Verpackungsverordnung können Verbraucherinnen und Verbraucher leere Einweggetränkeverpackungen an allen Verkaufsstellen zurückgeben, die die Getränkeverpackungen in ihrem Sortiment haben. Die Händler reichen die Verpackungen an ihre Lieferanten weiter und bekommen das Pfand ersetzt.

Ansprechpartnerin zum Thema "Dosenpfand und Verpackungsverordnung" ist im Amt für Grünflächen und Umweltschutz Maria Arlinghaus, Tel. 4 92-67 73.

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