Damit das Kind nicht in den Brunnen fällt: Leitfaden zur Betreuung in Tagesfamilien

23.06.2005

Beratungsstelle des Jugendamtes hilft weiter / Mustervertrag nutzt Eltern und Tagesmüttern

Münster (SMS) Worauf sollten Eltern achten, wenn sie ihr Kind unter drei Jahren individuell bei einer Tagesmutter betreuen lassen wollen? Die Beratungsstelle für Kindertagesbetreuung im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat dazu einen Leitfaden zusammengestellt. Er kann auch zusammen mit einem Mustervertrag genutzt werden, der die Interessen von Eltern und Tagespflegefamilien berücksichtigt.

Viele berufstätige Eltern entscheiden sich für eine familiennahe Betreuung. In der Regel treffen sie mit der Tagesmutter eine mündliche Vereinbarung. Grundsätzlich ist das auch aus rechtlicher Sicht ausreichend - zumal man ein Kind ohnehin nur von jemandem betreuen lässt, wenn gegenseitiges Vertrauen besteht.

"Wichtig ist allerdings, dass die wesentlichen Punkte vorab geklärt werden. Wer dazu den Mustervertrag verwendet, kann sicher sein, dass nichts Wichtiges vergessen wird", erläutert Brigitte Schmidt von der städtischen Beratungsstelle. Zudem kann ein solcher Vertrag helfen, Anlässe für eventuelle Unstimmigkeiten von vornherein auszuräumen.

Den Leitfaden und den Mustervertrag gibt es in der Beratungsstelle, Hafenstraße 30 (Eingang Junkerstraße 1). Dort sind Eltern ohnehin mit allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, zur Vermittlung qualifizierter Tagesmütter und zu Kostenzuschüssen an der richtigen Adresse. Die Beratungsstelle ist zuständig für Münster-Mitte, -West und -Süd (vormittags und Donnerstagnachmittag, Tel. 4 92-51 62, E-Mail SchmidtB@stadt-muenster.de). Für Gievenbeck, Münster-Nord und -Ost ist der Münsteraner Tageseltern e.V. Ansprechpartner (Tel. 86 80 66).

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