Abfallgebühren rechtlich einwandfrei

31.01.2005

Verwaltungsgericht weist Musterklage gegen Gebührenerhöhung 2003 zurück

Münster (SMS) Die im Januar 2003 in Kraft getretene Erhöhung der Abfallgebühren in Münster um fast 60 Prozent ist rechtlich einwandfrei. Dies bestätigte die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Münster der Stadt: Mit Urteil vom 28. Januar hat die Kammer eine aus rund 1400 Klagen ausgewählte Musterklage gegen die städtischen Abfallgebühren abgewiesen. "Das Gericht ist der Auffassung, dass sowohl die Gebührensatzung als auch die Höhe der Gebühren rechtlich vollkommen in Ordnung sind", erläutert Karin Lürbke vom städtischen Rechtsamt.

Ausdrücklich erklärte das Gericht, es sei nicht zu beanstanden, dass die Kosten für den Bau der mechanisch-biologischen Restmüllbehandlungsanlage in die Gebührenkalkulation eingeflossen seien. Das münstersche Abfallkonzept, das nicht auf die Müllverbrennung, sondern vielmehr auf die Vorbehandlung und Deponierung des Restmülls setze, basiere auf einer kommunalpolitischen Entscheidung, die keine rechtlichen Grenzen überschritten habe.

Auch die Personalkosten der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM), die an Dritte gezahlten Aufwendungen, die Kosten für die Abfallberatung und die Umlegung der Kosten für die Beseitigung von so genanntem wilden Müll bezeichnete das Gericht nach eingehender Prüfung als rechtlich korrekt. "Außerdem hat das Gericht den AWM bestätigt, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in personeller oder sachlicher Hinsicht Überkapazitäten bereitgehalten worden wären", berichtet der für die Abfallwirtschaftsbetriebe zuständige Dezernent Gerhard Joksch.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen, so dass die Kläger lediglich einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht stellen könnten.

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