Zuschüsse für Vereine in den Stadtbezirken
Über die Förderkriterien, die als Voraussetzung für einen Zuschuss erfüllt sein müssen, informieren die Bezirksverwaltungen. Dort gibt es auch die entsprechenden Anträge, die bis zum 31. März bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltung ausgefüllt vorliegen müssen. Einzige Ausnahme: der Stadtbezirk Nord. Dort endete die Antragsfrist bereits am 31. Dezember.
Interessenten erhalten die Anträge in folgenden Bezirksverwaltungen: Hiltrup, Patronatsstraße 20, Tel. 0 25 01 / 44 56-27; Mitte, Stadthaus 1, Klemensstraße 10, Tel. 4 92-60 41; Ost (Handorf), Vennenmannstraße 5, Tel. 2 10 97-20; Südost (Wolbeck), Am Steintor 50, Tel. 0 25 06 / 93 19-167; West (Roxel), Schelmenstiege 1, Tel. 0 25 34 / 971-210.