Heizungen umrüsten
11.10.2004
Münster (SMS) Die Energieeinsparverordnung und die Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen geben Abgas-Grenzwerte vor, die ältere Heizungen oftmals nicht einhalten können. Die Übergangsfrist für die Einhaltung der neuen Grenzwerte läuft am 1. November aus. Dann dürfen Gas- und Ölheizungen nur noch Abgasverluste von bis zu elf Prozent aufweisen, ansonsten müssen unter Umständen Kessel und Brenner erneuert werden. Fragen zu dem Thema beantwortet Immissionsschutzberater Ralf Besler am Donnerstag, 14. Oktober, in der Umweltberatung im Stadthaus 3, Albersloher Weg. Dort ist er zwischen 11 und 13 Uhr erreichbar (Tel. 4 92-67 67).