Erfolgreiche Außengastronomie
Nachdem das Ordnungsamt im Herbst 2002 die Flächen in der Innenstadt zusammengestellt hat, die noch für eine Außengastronomie in Frage kommen, verzeichnete es einen regelrechten Boom. An 13 neuen Standorte wird seitdem in der Innenstadt Gastlichkeit unter freiem Himmel gepflegt. Die Außengastronomie-Fläche ist um 673 Quadratmeter auf 2330 Quadratmeter in diesem Bereich gewachsen. Insgesamt hat das Ordnungsamt im Stadtgebiet Münster 199 Genehmigungen zur Sondernutzung von 6100 Quadratmetern gastronomischer Fläche im Außenbereich erteilt, 56 davon in der Innenstadt.
"Wir wollen nicht mit dem Zentimetermaß durch die Straßen laufen, um die Einhaltung der genehmigten Flächen zu überprüfen", betont Martin Schulze-Werner. Doch bei erheblichen Regelverstößen bestehe einfach Handlungsbedarf. In der Fußgängerzone etwa ist für die Feuerwehr ein mindestens 3,50 Meter breiter Rettungsweg freizuhalten. Auch der Sicherheitsabstand der Tische und Stühle von einem halben Meter zu Radwegen oder Fahrbahnen ist im Interesse aller zu wahren.
Trotz des Flächenzuwachses der Außengastronomie in der Innenstadt in den vergangenen zwei Jahren sind lediglich zwei Bußgeldverfahren durchgeführt worden.Diese positive Bilanz ist für Martin Schulze-Werner auch ein Verdienst der so genannten Antragskonferenz, die vor einiger Zeit unter Federführung des Ordnungsamtes eingerichtet worden ist. Bei strittigen Fragen werden die Anträge gebündelt und am runden Tisch mit den beteiligten Ämtern geklärt: "Dabei orientieren wir uns stets daran, was wir für die Gastronomen im Rahmen der Gesetze und Bestimmungen möglich machen können", betont der Ordnungsamtsleiter.
Die Gemeinsamkeit von Gastronomen und Verwaltung funktioniert auch bei der Pflege des architektonisch attraktiven Ambientes in der Altstadt. Gemeinsam mit der Kaufmannschaft, dem Hotel- und Gaststättenverband, Denkmalschützern und Marketing-Fachleuten sind Grundsätze für die Gestaltung der Außengastronomie entwickelt worden. Tische und Stühle sollen nur als zusätzliches Angebot in direkter Nähe zu einer Gaststätte aufgestellt werden. Mobile Versorgungsstationen, die das Stadtbild stören, werden in der Regel nicht zugelassen. "Diese Grundsätze haben sich in der Praxis als Entscheidungshilfen bewährt", erläutert Martin Schulze-Werner.