Baugenehmigung für Mobilfunkantenne
04.08.2004
Münster (SMS) Der Inbetriebnahme der Mobilfunkantenne auf dem Gebäude am Wigbold 2 in Wolbeck steht aus baurechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Das Bauordnungsamt der Stadt hat jetzt die Baugenehmigung erteilt. Nachdem die planungsrechtliche Zulässigkeit bereits im Vorfeld geklärt worden war, ergab die weitere Überprüfung des nachträglich vorgelegten Bauantrages keine rechtlichen Hinderungsgründe.
Optisch wird die Mobilfunkantenne im Zuge einer nachträglichen Verkleidung der Anlage wie ein schlanker Schornstein wirken. Die durch die Sendeanlage hervorgerufenen elektromagnetischen Felder im Bereich der Nikolai-Grundschule werden weit unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen. Auch die niedrigeren so genannten "Schweizer Anlagenwerte" sollen nach den vorliegenden Berechnungen eingehalten werden. Nach der Inbetriebnahme der Anlage werden die Berechnungen durch eine Messung überprüft.